Kaufpreisaufteilung bei Immobilien – korrekt bewerten, steuerlich profitieren
Beim Erwerb einer Immobilie ist der Kaufpreis in der Regel nicht pauschal auf Gebäude und Grundstück verteilt – für steuerliche Zwecke ist jedoch genau diese Aufteilung essenziell, insbesondere wenn die Immobilie vermietet wird und Sie Abschreibungen geltend machen möchten.
Ich unterstütze Sie mit einer sachgerechten und nachvollziehbaren Kaufpreisaufteilung, die den Anforderungen von Finanzbehörden entspricht und Ihnen steuerliche Vorteile sichern kann.
Warum ist die Kaufpreisaufteilung wichtig?
Das deutsche Steuerrecht erlaubt die Abschreibung (AfA) nur auf den Gebäudewert – nicht auf den Wert des Grundstücks.
Eine falsche oder ungünstige Verteilung kann daher erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten – beispielsweise durch zu geringe Abschreibungsbeträge.
Eine professionelle und objektive Aufteilung des Kaufpreises schafft Klarheit und reduziert das Risiko steuerlicher Beanstandungen.
Wann ist eine Kaufpreisaufteilung sinnvoll?
- Bei vermieteten Immobilien, um die Gebäude-AfA korrekt zu berechnen
- Bei privaten oder gewerblichen Investitionen
- Zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Dokumentation für Steuerberater
- Bei Streitigkeiten über den steuerlichen Wertansatz
- Zur internen Kalkulation von Rendite, Cashflow und Wertentwicklung
So gehe ich vor:
Für die sachgerechte Aufteilung des Kaufpreises führe ich eine strukturierte Wertermittlung durch:
- Analyse der Immobilienart, Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung
- Anwendung bewährter Bewertungsverfahren (z. B. Sachwertverfahren)
- Einbeziehung aktueller Marktdaten und Bodenrichtwerte
- Prüfung der rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen
Das Ergebnis ist eine dokumentierte und nachvollziehbare Aufteilung des Gesamtkaufpreises in:
- Grundstückswert (nicht abschreibungsfähig)
- Gebäudewert (abschreibungsfähig gemäß § 7 EStG)
Ihr Vorteil:
Als Immobiliengutachter biete ich Ihnen:
- Fachlich fundierte Kaufpreisaufteilungen
- rechtssichere Dokumentation zur Vorlage beim Finanzamt
- objektive Bewertung ohne steuerlich motivierte Verzerrung
- Beratung in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, wenn gewünscht
Ich berate Sie gerne – nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf.